Hier finden Sie Antworten auf häufig gestellte Fragen.
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Die Inhaberschaft des Zertifizierungsprogramms „eco-INSTITUT-Label“ wird ab 27.09.2026 von der LCPO GmbH (Labeling and Certification Program Organization) mit Sitz in Köln übernommen. Die eco-INSTITUT Germany GmbH bleibt unverändert die Zertifizierungsstelle und damit die unabhängige Kontrollinstanz für die regelmäßige Überprüfung der Einhaltung der Prüfkriterien sowie für die Durchführung der Zertifizierungsverfahren. Hintergrund dieser Änderung ist die organisatorische Trennung zwischen dem Inhaber des Zertifizierungsprogramms (Scheme owner) und der unabhängigen Drittstelle, die für die Überwachung und Kontrolle der Einhaltung der Zertifizierungsanforderungen verantwortlich ist (Third party). Die Aufteilung dieser Funktionen auf zwei unterschiedliche Gesellschaften unterstützt die Konformität des eco-INSTITUT-Label-Zertifizierungsprogramms mit den Anforderungen der EU-EmpCo-Richtlinie* sowie der am 27.09.2026 in Kraft tretenden UWG-Reform, mit der die europäischen Vorgaben in deutsches Recht umgesetzt werden.
Das bedeutet, dass Sie sich beglückwünschen können, denn das erworbene Produkt ist sowohl besonders emissions- als auch besonders schadstoffarm: Es ist also besonders gesundheitsverträglich und kann daher bedenkenlos in Innenräumen eingesetzt werden.
Ein eco-INSTITUT-Label bzw. das zugehörige Zertifikat ist zwei Jahre gültig. Die genaue Gültigkeit für das Zertifikat eines bestimmten Produktes können Sie in der Datenbank „Zertifizierte Produkte“ einsehen.
Abgelaufene Zertifikate finden Sie in unserer Datenbank unter der Kategorie „Abgelaufene Zertifikate“.
Wenn Sie Interesse an dem Prüfbericht eines der mit dem eco-INSTITUT-Label ausgezeichneten Produktes haben, wenden Sie sich bitte an den den Inhaber des Zertifikats (i.d.R. das Unternehmen, das das Produkt herstellt); diese Information finden Sie in unserer Datenbank „Zertifizierte Produkte“. Weder veröffentlicht die Systeminhaberin LCPO GmbH noch die Zertifizierungsstelle eco-INSTITUT GmbH keine Prüfergebnisse, Prüfberichte oder Gutachten, dies hat rechtliche Gründe
Die Prüfkriterien des eco-INSTITUT-Labels können Sie hier einsehen.
Als Systeminhaberin spricht die LCPO GmbH keine Empfehlungen aus. Auch die Zertifizierungsstelle eco-INSTITUT Germany GmbH spricht als unabhängiges Prüfinstitut und Bindeglied zwischen engagierten herstellenden Unternehmen und gesundheitsorientierten Verbrauchenden keine Empfehlungen aus.
Daher können wir Ihnen lediglich versichern, dass jede Matratze, die unser Label trägt, strengste Schadstoff- und Emissionsanforderungen erfüllt.
In dieser Hinsicht ist jede Matratze mit dem eco-INSTITUT-Label zu empfehlen.
Nicht unbedingt. Wenn ein Produkt nicht das eco-INSTITUT-Label trägt, kann das vieles heißen, u.a.:
Bauprodukte und Einrichtungsgegenstände können eine Vielzahl unerwünschter Stoffe, die dem Menschen schaden, in die Innenraumluft abgeben.
Durch Emissionsprüfungen wird festgestellt, was – und wie viel davon – ein Produkt in die Innenraumluft emittiert (ausgast) und ob diese freigesetzten Stoffe und Konzentrationen dem Menschen gesundheitlich schaden (können).
Ein Gütesiegel ist nur dann effektiv und glaubwürdig, wenn es transparent und zuverlässig ist. Daher sind alle mit dem eco-INSTITUT-Label-zertifizierten Produkte in der Datenbank „Zertifizierte Produkte“ gelistet: Alle ausgezeichneten Produkten werden dort mit ihrer individuellen Zertifizierungsnummer, ihrem Zertifkat und ihrem Gültigkeitszeitraum dargestellt.
Wenn ein eco-INSTITUT-Label bzw. Zertifkat vergeben wird, geschieht dies normalerweise für einen Zeitraum von zwei Jahren. Im Anschluss kann die Gültigkeit des Zertifikats um weitere zwei Jahre verlängert werden; hierfür ist eine erneute Prüfung erforderlich.
Wenn ein Produkt nicht rezertifiziert wurde, wird dieses Produkt in unserer Datenbank mit „abgelaufen“ gekennzeichnet. Dies kann auch der Fall sein, wenn die Gültigkeit abgelaufen ist, sich das Produkt noch nicht wieder im Prozess der Rezertifizierung befindet oder derzeit die Rezertifizierung läuft.
Zu den Gründen, warum ein Produkt nicht rezertifiziert wurde, können u.a. gehören:
Die Prüfkriterien des eco-INSTITUT-Label sind die Grundlage für die Vergabe des Zeichens. Die Kriterien erfüllen strengste Ansprüche vergeben an Emissionen und Schadstoffen für Innenraumprodukte und gehen weit über gesetzliche Anforderungen hinaus. Zudem kommen Anforderungen an den Geruch hinzu und die aktuell gültigen Innenraumrichtwerte des Umweltbundesamtes werden berücksichtigt.
Die Kriterien werden in regelmäßigen Abständen von der von der LCPO GmbH eingesetzten Kriterien-Kommission weiterentwickelt. Berücksichtigt werden dabei der neuste Stand der Wissenschaft und Forschung, gesetzliche Entwicklungen und Ansprüche von Unternehmen, Architekt:innen und Bauprojektplaner:innen sowie Verbrauchenden..
Das hier dargestellte Musterlabel darf ausschließlich von der LCPO GmbH und in von der LCPO GmbH genehmigten Veröffentlichungen (z.B. Label-Vergleichen in Printmedien) genutzt werden. Firmen, deren Produkte das eco-INSTITUT-Label tragen, ist es nicht gestattet, das Musterlabel zu verwenden; ggflls. handelt es sich in einem solchen Fall um unzulässige Werbung. Geben Sie uns gerne Bescheid, wenn Sie das Musterlabel dargestellt finden und sich unsicher sind, ob dieses von uns genehmigt wurde.