Sehr geehrte Damen und Herren,
Die Kriterienkommission zum eco-INSTITUT-Label-Zertifizierungssytem hat die Prüfkriterien unter Berücksichtigung aktueller Entwicklungen, sowie externer Anforderungen und Kommentierungen überarbeitet und aktualisiert. Die Kriterien sind veröffentlicht und ab sofort anwendbar.
Seit der letzten Überarbeitung sind neue Stoffeinstufungen und Anforderungen von zuständigen Stellen veröffentlicht worden, die diese Anpassungen in unseren Kriterien erforderlich und möglich machten. Zusätzlich wurden an manchen Stellen Ergänzungen zur Konkretisierung von Anforderungen vorgenommen.
Es gibt zudem strukturelle Veränderungen des Zertifizierungssystems.
Durch die Aktualisierung der Kriterien und Strukturen können zertifizierte Produkte weiterhin die stets wachsenden Ansprüche der Anwender an emissions- und schadstoffarme Produkte für den Innenraum erfüllen und so kann auch zukünftig die hohe Qualität des eco-INSTITUT-Labels garantiert werden.
Die wichtigsten Neuerungen im Überblick:
- Das eco-INSTITUT-Label Zertifizierungssystem wird zum 27.09.2026 in die LCPO GmbH (Labeling and Certification Program Organization) überführt. Hintergrund dieser Änderung ist die organisatorische Trennung zwischen der Inhaberin des Zertifizierungssystems (Scheme owner – nun LCPO GmbH) und der unabhängigen Drittstelle, die für die Überwachung und Kontrolle der Einhaltung der Zertifizierungsanforderungen verantwortlich ist (Third party – weiterhin eco-INSTITUT Germany GmbH). Die Aufteilung dieser Funktionen auf zwei unterschiedliche Gesellschaften unterstützt die Konformität des eco-INSTITUT-Label-Zertifizierungssystems mit den Anforderungen der sogenannten EU-EmpCo-Richtlinie sowie der am 27.09.2026 in Kraft tretenden UWG-Reform, mit der die europäischen Vorgaben in deutsches Recht umgesetzt werden.
- Zur besseren Übersicht und leichteren Überarbeitung sind die Angaben zu den anzuwendenden Prüfmethoden nun in zwei separaten Dokumenten ausgelagert: „Prüfmethoden zur Bestimmung von Inhaltsstoffen in Bauprodukten, Möbeln und anderen Innenraumprodukten“ und „Bestimmung von Emissionen in die Innenraumluft aus Bauprodukten, Möbeln und anderen Innenraumprodukten“.
- Unter den Grundanforderungen sind zur Vereinfachung nun die folgenden Substanzklassen gestrichen:
- POPs (Persistent Organic Pollutants) gemäß Verordnung über persistente organische Stoffe 2019/1021
- HFKW
- Antimontrioxid
- Das zu zertifizierende Produkt darf – ebenso wie die Einsatzstoffe – nicht mit den gelisteten H-Sätzen eingestuft sein. Diese Konkretisierung fehlte in der Vergangenheit.
- Es sind nun weitere H-Sätze unter den Grundanforderungen gelistet, mit denen das Produkt und die Einsatzstoffe (oberhalb eines bestimmten Konzentrationsgrenzwertes) nicht eingestuft sein dürfen: H304, EUH380, EUH381, EUH430, EUH431, EUH440, EUH441, EUH450, EUH451.Der Grund ist die Aufnahme von neuen kritischen EUH-Sätzen und eine Harmonisierung mit dem natureplus Prüfzeichen.
- Acrylate sind nun explizit in Beschichtungsmitteln zulässig. Es ist davon auszugehen, dass deren kritische Eigenschaften sich bei der Herstellung des Gesamtproduktes so ändern (z.B. durch Ausreagieren/chemische Veränderung), dass die betreffende Gefahr entfällt bzw. in der Emissionsanalyse nachgewiesen werden kann, sofern kritisch.
- Explizit erwähnt ist nun, dass der Einsatz von Rezyklat-Materialien deklariert werden muss.
- Emissionsanalyse:
- Essigsäure wird gemäß VDI 4301 Blatt 7 analysiert.
- Stoffe mit den Einstufungen R1B bzw. Repr. 1B (Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 und TRGS 905) dürfen nach 3 Tagen (bzw. 2 Tagen für Matratzen bzw. 4h für Reinigungsmittel) bis zu 10 µg/m³ aus dem Produkt emittieren. Die Anforderung zum zweiten Messzeitpunkt beträgt nach wie vor < 1 µg/m³.
- Die Anforderung an bizyklische Terpene ist gestrichen. Diese war in Anlehnung an den betreffenden Innenraumrichtwert RW I des Ausschusses für Innenraumrichtwerte im Umweltbundesamt eingeführt worden, wurde aber vom Ausschuss nun wieder gestrichen. (Es ist ein genereller Anspruch der eco-INSTITUT-Label Prüfkriterien, die RW I Innenraumrichtwerte in der Produktbewertung zu übernehmen).
- Es wird ein expliziter Anforderungswert an Styrol mit 5 µg/m³ zum ersten Messzeitpunkt eingeführt.
- Die Liste der zu analysierenden Flammschutzmittel wurde aktualisiert. Grund ist der Umstieg auf ein akkreditiertes Prüfverfahren und die Angleichung an den Global Organic Textile Standard (GOTS).
- Die Liste der zu analysierenden Weichmacher bezieht sich nun explizit auf die Norm DIN EN ISO 16181:2021.
- Die Liste der zu analysierenden Azofarbstoffe und der zu analysierenden Dispersionsfarbstoffe bezieht sich nun explizit auf die Normen DIN EN 14362-1:2017-05 bzw. DIN 54231:2022-9.
- Die Prüfmethodik für Chlororganische Carrier bezieht sich nun explizit auf die Norm DIN EN 17137:2025-01.
- Pyrethroide: 4 Substanzen, die bereits Teil der Messmethodik waren, aber in den Kriterien nicht dargestellt wurden, wurden ergänzt.
- Die Liste der zu analysierenden Pestizide wurde an den Umfang der GOTS-Liste angepasst.
- Polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe (PAK): die Beschreibung der Zielsubstanzliste wurde spezifiziert.
- Anstrichstoffe, Beschichtungsstoffe & Wandbeläge:
- Zusätzliche spezielle Anforderungen für Innenfarben: weichmacherfrei, Einstufung mit H317 bzw. EUH208 sind nicht zulässig
- Wandbeläge mit textilen Komponenten können nun zertifiziert werden. Es sind zusätzliche Prüfungen notwendig.
- Die Eluat-Analyse wurde um das Element Zinn ergänzt und die Anforderungen werden nun in mg/kg angegeben.
- Isothiazolinone: MIT-Anforderung auf 1,5 mg/kg abgesenkt (statt 10 mg/kg)
- Für latexierte Fasern ist die Anforderung an Essigsäure nach 2 Tagen ausgenommen und nach 7 Tagen auf 350 µg/m³ begrenzt.
- Der Geltungsbereich der Prüfkriterien für Möbel wurde um Einrichtungsgegenstände erweitert.
- Für Bettwaren/Matratzen/Möbel gilt zukünftig:
- Die gesonderte Prüfung auf DMF entfällt bei Bettwaren. Für Matratzen wird der Wert auf 5 µg/m³ nach 7 Tagen begrenzt (nach 2 Tagen gilt der Anforderungswert für R1B-Stoffe von 10 µg/m³).
- Der Anforderungswert an Chrom VI (CrVI) entfällt (nur relevant bei Leder).
- Der Anforderungswert an Chrom (Cr) wurde abgesenkt auf 1 mg/kg, damit er kongruent zum GOTS-Standard ist.
- Die Prüfung der optischen Aufheller für textile Bezugsstoffe und Füllstoffe entfällt in Zukunft. In der Vergangenheit erfolgte keine Bewertung (Evaluierung).
- Naturlatex: nur bei ausgewiesenen Komponenten ist eine Naturlatexanalyse notwendig. Die Anforderung an den Naturlatexanteil beträgt dann > 95 %.
- Folgende Neueinstufungen von Substanzen berücksichtigen wir ab diesem Jahr im Rahmen der Emissionsanalyse:
- Methylisobutylketon neu eingestuft mit III3 gemäß MAK-Liste 2025 (keine Änderung im Rahmen der Evaluierung)
- Acrylnitril von Group 2B auf Group 1 gemäß IARC hochgestuft (keine Änderung im Rahmen der Evaluierung)
- Neueinstufung von alpha-Methylstyrol mit Carc. 2 und Änderung der Einstufung von 1,1-Dichlorethylen zu Carc. 1B, Muta. 2 gemäß CLP Einstufung (keine Änderung im Rahmen der Evaluierung)
- n-Hexan ist seit Februar 2026 als SVHC eingestuft.
- Es erfolgten verschiedene formale Änderungen.
Die Kriterien sind ab sofort anwendbar. Eine Übergangszeit für alle Änderungen wird bis September 2029 eingeräumt.
Wir laden ausdrücklich alle Sachverständigen und Interessensträger zur Kommentierung und Mitgestaltung der eco-INSTITUT-Label Prüfkriterien ein. Eingehende Stellungnahmen werden durch die LCPO GmbH und die eingesetzte Kriterienkommission gewürdigt.
Unter Downloads finden Sie die neuen Kriterien als PDF-Dokumente.
Falls Sie noch Fragen haben oder weitere Informationen zu den Aktualisierungen zum eco-INSTITUT-Label benötigen, können Sie gerne Vanessa Laumann (Zertifizierungsstellenleitung im eco-INSTITUT) unter vanessa.laumann@eco-INSTITUT.de oder Dr. Frank Kuebart (Geschäftsführung der LCPO GmbH) unter frank.kuebart@lcpo.eu kontaktieren.
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