27. März 2024

Das eco-INSTITUT hat die Prüfkriterien für das eco-INSTITUT-Label überarbeitet und aktualisiert. Die Kriterien sind veröffentlicht und ab sofort gültig.

Verschiedene Institutionen haben seit unserer letzten Kriterienüberarbeitung neue Stoffeinstufungen und Anforderungswerte veröffentlicht. Das machte eine Anpassung unserer Kriterien erforderlich. Zusätzlich haben wir einige Anforderungen konkretisiert und ergänzt. Dadurch können wir weiterhin die stets wachsenden Ansprüche, die an emissions- und schadstoffarme Produkte für den Innenraum gestellt werden, erfüllen und die hohe Qualität des eco-INSTITUT-Labels auch zukünftig garantieren.


Die Änderungen im Überblick:

  • Folgende Änderungen gibt es bei den Grundanforderungen:
    • Der Einsatz per- und polyfluorierter Alkylverbindungen ist nun in zertifizierten Produkten explizit ausgeschlossen.
    • Für kritische H-Sätze wurden spezifische Konzentrationsgrenzwerte eingeführt.
  • Für Essigsäure-Emissionen aus Holzprodukten gilt zukünftig: Wenn der TVOC-Anforderungswert nach 28 Tagen von 300 µg/m³ aufgrund einer gemessenen Essigsäure-Konzentration überschritten wird, gilt ein Anforderungswert von 350 µg/m³ für Essigsäure nach 28 Tagen. Zudem bleibt die Essigsäure-Konzentration bei der Bewertung des TVOC nach 28 Tagen dann unberücksichtigt, wird also separat vom TVOC-Anforderungswert erfasst und bewertet. Zu den Hintergründen lesen Sie gerne unseren neuesten Blog-Beitrag.
  • Bei Wandfarben muss zukünftig die Lösungsmittel- und Formaldehydfreiheit gemäß VdL-Richtlinie 01 nachgewiesen werden.
  • Rezyklatmaterialien unterliegen nun bestimmten Anforderungen:
    • Für Fußböden können folgende Rezyklatmaterialien verwendet werden: Post-Consumer-Rezyklate der Kunststoffe Polypropylen (PP) gemäß DIN EN 15345 und Polyethylenterephthalat (PET) gemäß DIN EN 15348, jeweils aus der Verpackungsabfallsammlung der dualen Systeme (oder vergleichbarer Quellen) sowie der Verpackungsrücknahme entlang der Lieferkette unter Berücksichtigung der DIN EN ISO 16103.
    • Für Kunststoff-Rezyklate aus PP und PET für Fußböden gelten die Reinheitsanforderungen gemäß DE-UZ 120 (Kriterien des Blauen Engels für elastische Bodenbeläge).
    • Das Rohmaterial der Rezyklate PP und PET muss bei dem Recyclingunternehmen einen Waschprozess durchlaufen.
    • In diesem Zusammenhang gibt es nun auch Anforderungen an die werkseigene Produktionskontrolle (regelmäßige Geruchsprüfung und Schwermetallanalyse).
  • Anilin aus Matratzen/Naturlatex: Für Latexbestandteile in Matratzen/Schäumen gilt nun generell ein Anforderungswert von 10 mg/kg Anilin (nachgewiesen durch Inhaltsstoffanalyse).
  • Möbel und Fenster/Türen/Trennwände: Bei Kleinstelementen, die nicht mehr als 1 Masse-% am Produkt ausmachen bzw. deren Oberfläche nicht mehr als 1 % am Produkt beträgt, gilt bei den Inhaltsstoffanalysen ein um Faktor 100 höherer Anforderungswert.
  • Folgende Neueinstufungen von Stoffen berücksichtigen wir ab März 2024:
    • 2-Ethylhexansäure (CAS 149-57-5): Neueinstufung als KMR 1(Repr. 1B, dieser Stoff wird nun ab 1 µg/m³ abgewertet)
    • Alpha-Terpinen (CAS 99-86-5) und (5-Ethyl-1,3-dioxan-5-yl)methylacrylat (CAS 66492-51-1): Neueinstufung als Skin sensitising (sensibilisierende Substanz)
  • Formale Änderungen

Die Kriterien sind ab sofort gültig. Eine Übergangszeit für alle Änderungen wird bis März 2027 eingeräumt.

Unter Downloads finden Sie die neue Kriterien als PDF-Dokumente.

Falls Sie noch Fragen haben oder weitere Informationen zu den Aktualisierungen zum eco-INSTITUT-Label benötigen, können Sie gerne Dipl.-Chemikerin Vanessa Laumann unter Vanessa.Laumann@eco-institut.de kontaktieren.

Navigation

Social Media