Das eco-INSTITUT hat die Prüfkriterien für das eco-INSTITUT-Label überarbeitet und aktualisiert. Die Kriterien sind ab sofort gültig.
Seit der letzten Überarbeitung sind das AgBB-Schema 2018 sowie neue Richtwerte veröffentlicht worden, sodass Anpassungen erforderlich sind. So können die dadurch gewachsenen Ansprüche an emissions- und schadstoffarme Bau- und Einrichtungsprodukte erfüllt und die hohe Qualität des eco-INSTITUT-Labels auch zukünftig garantiert werden.
Die Änderungen im Überblick:
Flüchtige organische Verbindungen (VOC)
Da die Emissions-Anforderungen des eco-INSTITUT-Labels die jeweils gültigen Innenraumrichtwerte des Umweltbundesamtes berücksichtigen, wurde die Stoffgruppe der Xylole mit einem Grenzwert von 100 µg/m³, 2-Phenoxyethanol mit einem Grenzwert von 30 µg/m³ und Phenol mit einem Grenzwert von 20 µg/m³ aufgenommen.
Holzfußböden, Laminat, Paneele
Die Kriterien für Holzfußböden, Laminat und Paneele wurden in Fußböden und Paneele basierend auf nachwachsenden oder mineralischen Trägermaterialen umbenannt. Zukünftig werden nur Fußböden zertifiziert, deren Anteil an nachwachsenden bzw. mineralischen Rohstoffen mindestens 50 % beträgt.
Unter Downloads finden Sie die neue Kriterien als PDF-Dokumente.
Falls Sie noch Fragen haben oder weitere Informationen zu den Aktualisierungen zum eco-INSTITUT-Label benötigen, können Sie gerne Dipl.-Chemikerin Vanessa Laumann unter Vanessa.Laumann@eco-institut.de kontaktieren.