22. November 2018

Da seit dem EuGH-Urteil vom 16.10.2014 zur Aussetzung der allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung (Ü-Zeichen)und seiner Umsetzung seit dem 16.10.2016 eine Lücke bei Bauprodukten mit CE-Zeichen hinsichtlich des Gesundheitsschutzes besteht, hat die Verbraucherzentrale am 16.11.2018 einen kurzen Leitfaden veröffentlicht, auf was beim „Schadstoffarmen Bauen und Renovieren“ zu achten ist.

Insbesondere wird geraten, dass eine Informationspflicht über die verwendeten Bauprodukte zwischen den bei Bau- und Sanierung beteiligten Parteien vereinbart wird. Für diesen Zweck  stellt die Verbraucherzentrale NRW eine „Muster-Leistungsbeschreibung für schadstoffarmes Bauen und Renovieren zur Ergänzung zu Verträgen mit Handwerkern und Planern“ bereit, die hier auf der Seite der Verbraucherzentrale NRW zum Herunterladen zu finden ist.

Neben anderen Gütesiegeln wird das eco-INSTITUT-Label empfohlen:

Auftraggeber von Bau- und Renovierungsmaßnahmen sollten […] vertraglich vereinbaren, dass nur emissionsgeprüfte Produkte verbaut werden dürfen, die den Standards anerkannter Siegel entsprechen. Dazu zählen Siegel wie natureplus®, Eco Institut-Label oder der Blauen Engel.

Den gesamten Leitfaden können Sie hier auf der Seite der Verbraucherzentrale nachlesen.

Navigation

Social Media