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eco-INSTITUT-Label empfohlen in Muster-Leistungsbeschreibung der Verbraucherzentrale NRW

Da seit dem EuGH-Urteil vom 16.10.2014 zur Aussetzung der allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung (Ü-Zeichen)und seiner Umsetzung seit dem 16.10.2016 eine Lücke bei Bauprodukten mit CE-Zeichen hinsichtlich des Gesundheitsschutzes besteht, hat die Verbraucherzentrale am 16.11.2018 einen kurzen Leitfaden veröffentlicht, auf was beim „Schadstoffarmen Bauen und Renovieren“ zu achten ist.

Aktualisierung der Kriterien des eco-INSTITUT-Labels

Das eco-INSTITUT hat die Prüfkriterien für das eco-INSTITUT-Label überarbeitet und aktualisiert. Die Kriterien sind ab sofort gültig. Seit der letzten Überarbeitung sind das AgBB-Schema 2018 sowie neue Richtwerte veröffentlicht worden, sodass Anpassungen erforderlich sind.

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