Das eco-INSTITUT hat die Prüfkriterien für das eco-INSTITUT-Label überarbeitet und aktualisiert. Die Kriterien sind veröffentlicht und ab sofort gültig.
Verschiedene Institutionen haben seit unserer letzten Kriterienüberarbeitung neue Stoffeinstufungen und Anforderungswerte veröffentlicht. Das machte eine Anpassung unserer Kriterien erforderlich. Zusätzlich haben wir einige Anforderungen konkretisiert und ergänzt. Dadurch können wir weiterhin die stets wachsenden Ansprüche, die an emissions- und schadstoffarme Produkte für den Innenraum gestellt werden, erfüllen und die hohe Qualität des eco-INSTITUT-Labels auch zukünftig garantieren.
Die Änderungen im Überblick:
- Die Prüfkriterien besitzen jetzt zur besseren Nachverfolgbarkeit eine Versionsnummer im Format eIL 01.01 (MM/JJJJ). Hierbei steht die erste Zahl für die jeweilige Produktgruppe, beispielsweise steht eIL 01 für Dichtstoffe und Dichtungsbahnen. Die zweite Zahl steht für die Version der Kriterien, zusammen mit Angabe des Ausgabestands. Die Versionsnummer finden Sie zukünftig auch in Ihrem Gutachten und auf Ihrem Zertifikat.
- Der Geltungsbereich der Prüfkriterien für Fußböden und Paneele basierend auf nachwachsenden oder mineralischen Trägermaterialien wird um Fußleisten erweitert.
- Für den Einsatz von Federn und Daunen in Bettwaren muss nun die verantwortungsvolle und rückverfolgbare Feder- und Daunengewinnung nachgewiesen werden (Nachweis: gültiges Zertifikat Responsible Down Standard oder DOWNPASS).
- Für Matratzen und Naturlatex ist die Einhaltung der Qualitätskriterien Festigkeitsverlust (< 20%) und Höhenverlust (< 15 mm) zukünftig nur noch einmalig bei Neuzertifizierung nachzuweisen.
- Für Matratzen und Bettwaren gilt zukünftig: Bei Kleinstelementen, die nicht mehr als 1 m% am Produkt ausmachen bzw. deren Oberfläche nicht mehr als 1 % am Produkt beträgt, gilt ein um Faktor 100 höherer Anforderungswert bei Inhaltsstoffanalysen. Diese Regelung gilt nicht für Kleinstelemente, die regelmäßig mit dem menschlichen Körper in Berührung kommen.
- Der Anforderungswert an Antimon in Bezugsstoffen sowie Poster- und Füllmaterialien (synthetische Fasern) wird auf 10 mg/kg erhöht.
- Die Prüfung der Echtheiten für gefärbte textile Bezugsstoffe fällt in Zukunft weg. Gründe sind neue Erkenntnisse in der Relevanz für zertifizierungsfähige Materialien und die inhaltliche Ausrichtung des Labels auf toxikologische und umweltrelevante Parameter.
- Bauprodukte/Bodenbeläge/Möbel: Um mit dem eco-INSTITUT-Label auch formell die Anforderungen der EU-Taxonomie (Verordnung (EU) 2023/2486) abzudecken, wurde die Anforderung an krebserregende Substanzen Kat. 1A und 1B (gemäß Verordnung (EG) Nr. 1272/2008) nach 28 Tagen auf < 1 µg/m³ gesetzt.
- Der Anforderungswert an Benzothiazol in Höhe von 15 µg/m³ wird nun verbindlich eingeführt. Die Emissionsanforderung berücksichtigt den Innenraumrichtwert RW I des Ausschusses für Innenraumrichtwerte im Umweltbundesamt (es ist ein genereller Anspruch des eco-INSTITUT-Label Prüfkriterien, die RW I Innenraumrichtwerte in der Produktbewertung zu übernehmen).
- Die Emissionsanforderung an sensibilisierende Substanzen entfällt zukünftig. Grund hierfür sind Überschneidungen mit anderen Anforderungen und eine Harmonisierung mit natureplus.
- Folgende Neueinstufungen von Substanzen berücksichtigen wir ab März 2025:
- 1,1-Dichlorethen (CAS 75-35-4): Verschärfung der Einstufung auf der MAK-Liste 2024 von III3 auf III2, als KMR1 wird es nun ab 1 µg/m³ abgewertet
- Butylmethacrylat (CAS 97-88-1): Neueinstufung durch die IARC (International Agency for Research on Cancer) in Group 2B, als KMR2 wird es nun mit einem Anforderungswert von 50 µg/m³ (Summe) bewertet.
- Die Prüfmethode für polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe (PAK) in schwarzen Kunststoffen ist aktualisiert. Die Inhaltsstoffanalyse wird gemäß AfPS GS 2019:01 PAK durchgeführt.
- Die Prüfmethode für Nitrosamine ist aktualisiert. Die Emissionsanalyse wird gemäß DGUV Information 213-523 bzw. DIN CEN/TS 17985 durchgeführt.
- Formale Änderungen
Die Kriterien sind ab sofort gültig. Eine Übergangszeit für alle Änderungen wird bis März 2028 eingeräumt.
Unter Downloads finden Sie die neue Kriterien als PDF-Dokumente.
Falls Sie noch Fragen haben oder weitere Informationen zu den Aktualisierungen zum eco-INSTITUT-Label benötigen, können Sie gerne Hannah Laurenzen (stellv. Zertifizierungsstellenleitung) unter hannah.laurenzen@eco-INSTITUT.de kontaktieren.