24. März 2023

Das eco-INSTITUT hat die Prüfkriterien für das eco-INSTITUT-Label überarbeitet und aktualisiert. Die Kriterien sind veröffentlicht und ab sofort gültig.

Seit der letzten Überarbeitung sind einige neue Stoffeinstufungen und Anforderungswerte von zuständigen Stellen veröffentlicht worden, die diese Anpassungen in unseren Kriterien erforderlich machten. Zusätzlich wurden an manchen Stellen Konkretisierungen und Ergänzungen vorgenommen. Dadurch können wir weiterhin die stets wachsenden Ansprüche, die an wohngesunde, emissions- und schadstoffarme Produkte für den Innenraum gestellt werden, erfüllen und die hohe Qualität des eco-INSTITUT-Labels auch zukünftig garantieren.


Die Änderungen im Überblick:

  • Da die Emissionsanforderungen des eco-INSTITUT-Labels die jeweils gültigen Innenraumrichtwerte des Umweltbundesamtes berücksichtigen, wurde Acetophenon mit einem Grenzwert von 66 µg/m³ aufgenommen und die Summe Naphthalin und naphthalinähnliche Verbindungen mit einem Anforderungswert von 10 µg/m³ ergänzt.
  • Die Anforderung an Weichmacher wurde um den Weichmacher DIHxP (Diisohexylphthalat), der gemäß REACH nun als besonders besorgniserregend gelistet ist, in allen Richtlinien ergänzt.
  • Der Geltungsbereich der Richtlinie Holzwerkstoffe & Ausbauplatten wurde konkretisiert. Er wurde zum einen um die Dämmstoffe formal erweitert, zum anderen ist nun definiert, dass in diesem Zusammenhang nur Produkte zertifiziert werden, deren Anteil an nachwachsenden Rohstoffen mindestens 75 % beträgt. Für Produkte aus tierischen Fasern wurden Anforderungswerte an Alkylphenolethoxylate und Pyrethroide ergänzt. Für Oberflächenbeschichtungen wurde der Anforderungswert an Organozinnverbindungen ergänzt. Weichmacher und Ersatzweichmacher werden nun zusätzlich auch in dieser Richtlinie betrachtet. Produkte mit gleichem Anwendungsbereich, die aus mineralischen Rohstoffen bestehen, werden weiterhin durch die Richtlinie „mineralische Bauprodukte“ geregelt.
  • Matratzen: Eine eigene Richtlinie, die nur Matratzen-Schäume bzw. Füllstoffe betrifft wurde ausgelagert: „Naturlatex und latexierte Fasern“. Generell gilt nun ein Anforderungswert an Ammoniak für Matratzen/Schäume mit Latex von: 200 µg/m³ nach 7 Tagen. Studien zeigen, dass dieser Wert auf 100 µg/m³ nach spätestens 28 Tagen absinkt (vgl. Richtlinie für geräucherte Holzfußböden). Die Produktbezeichnung „100 % Naturlatex“ ist nun explizit auf dem Zertifikat nicht zulässig. Stattdessen empfehlen wir die Bezeichnung „Latex – hergestellt aus 100 % Naturlatex“. Zu den Hintergründen lesen Sie gerne unseren neuesten Blog-Beitrag.
  • Die beiden Richtlinien zu Möbeln wurden in einer Richtlinie zusammengefasst. Hierin wurde nun konkretisiert, dass bei plattenförmigen Komponenten (z.B. Küchenarbeitsplatten) der Anteil an nachwachsenden und mineralischen Rohstoffen mindestens 75 m% beträgt. Produkte mit Bestandteilen aus Leder unterliegen zusätzlichen Anforderungen und werden derzeit nicht zertifiziert. Die Anforderung an Ammoniak (für geräucherte Produkte und Produkte mit Latexbestandteilen) und Nitrosamine (für Produkte mit Latexbestandteilen) wurde ergänzt.
  • Folgende Einstufungen wurden in unserer Datenbank aufgrund von Neueinstufungen in den entsprechenden Listen im Februar 2023 aktualisiert:
    • Benzophenon: Neueinstufung als Carc. 1B (IFA-Liste; als KMR1 wird es nun ab 1 µg/m³ abgewertet)
    • Cumol: Neueinstufung als Carc. 1B (IFA-Liste; als KMR1 wird es nun ab 1 µg/m³ abgewertet)
    • Diethylenglykolmonomethylether (DEGME): Neueinstufung von Repr. 2 auf Repr. 1B (IFA-Liste; als KMR1 wird es nun ab 1 µg/m³ abgewertet)
    • 1,1,1-Trichlorethen: Neueinstufung von Group 3 auf Group 2A (IARC-Liste; als KMR1 wird es nun ab 1 µg/m³ abgewertet)
    • Isophoron: Neueinstufung in Group 2B (IARC; keine Änderung der Bewertung)
  • Formale Änderungen

Eine Übergangszeit für alle Änderungen wird bis März 2026 eingeräumt.

Die Kriterien sind ab sofort gültig. Bei Beauftragung einer Prüfung zum eco-INSTITUT-Label vor Veröffentlichung der neuen Kriterien können noch die vor Änderung gültigen Kriterien bei der Bewertung herangezogen werden.

Die neuen Kriterien zum Download finden Sie unter  https://www.eco-institut-label.de/de/downloads/

Falls Sie noch Fragen haben oder weitere Informationen zu den Aktualisierungen zum eco-INSTITUT-Label benötigen, können Sie gerne Dipl.-Chemikerin Vanessa Laumann unter vanessa.laumann@eco-INSTITUT.de kontaktieren.

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