Seit der letzten Überarbeitung sind einige neue Grenz- bzw. Richtwerte veröffentlicht worden, die diese Anpassungen erforderlich machten, um die dadurch gewachsenen Ansprüche, die an wohngesunde, emissions- und schadstoffarme Produkte für den Innenraum gestellt werden, erfüllen und die hohe Qualität des eco-INSTITUT-Labels auch zukünftig garantieren zu können.
Der Formaldehydgrenzwert wurde für verleimte Produkte auf 36 µg/m3 gesenkt, einhergehend mit der Harmonisierung der Prüfkammerbedingungen für Holzfußböden und Laminate mit den Prüfvorschriften des Deutschen Instituts für Bautechnik (DIBt).
Da die Anforderungen des eco-INSTITUT-Labels die jeweils gültigen Innenraumluftwerte des Umweltbundesamtes berücksichtigen, wurde die Substanzgruppe der Glykolether mit einem Grenzwert je Einzelstoff aufgenommen. Weiter wird Antimon nun bei allen Prüfungen von Oberstoffen für das eco-INSTITUT-Label betrachtet und die Analysen auf Organozinnverbindungen und Weichmacher wurden um mehrere Substanzen erweitert. Das Terephthalat DEHT weist nun einen individuellen Grenzwert auf.
Zusätzlich wurde in Anlehnung an die Textil-Label GOTS und Ökotex 100 der pH-Grenzwert für Textilien mit Hautkontakt, also Bettwaren und Matratzen, abgesenkt.
Explizit wird nun in den Grundanforderungen des eco-INSTITUT-Labels die Einhaltung der Biozid-Richtlinie gefordert sowie der Einsatz von chemischen Bioziden bei Matratzen ausgeschlossen.
Die Kriterien sind ab sofort gültig. Bei Beauftragung einer Prüfung zum eco-INSTITUT-Label vor Veröffentlichung der neuen Kriterien, können noch die vor Änderung gültigen Kriterien bei der Bewertung herangezogen werden.